Heute beschäftigen wir uns mit der Fristwiederherstellung: Wozu wird sie benötigt und welche Frist liegt ihr zugrunde?

Hallo zusammen
Nach dem Mega-Beitrag meiner Chefin vom letzten Mal ist doch glatt noch die Frage nach der Fristwiederherstellung aufgetaucht.
Dafür bin ich ja da, TAXina: Ich bin die kleine Steuer-Professorin. Und ich erkläre dir heute ein bisschen was zur Fristwiederherstellung.
Basics: Um welche Fristen es geht
Fristen gibt es einige im Steuerrecht. Grob unterscheidet man jedoch zwischen:
- gesetzlichen Fristen:
Diese Frist ist im Gesetz geregelt und kann nicht verlängert werden. Es geht hier hauptsächlich um Rechtsmittelfristen. Das heisst, die Frist zur Einreichung einer Einsprache, eines Rekurses und einer Beschwerde. Im Kanton Zürich fällt z.B. die Frist zur Einreichung der Steuererklärung darunter (vgl. § 134 StG ZH). - behördlich angesetzten Fristen:
Eine behördlich angesetzte Frist erhält z.B. auch eine Steuerpflichtige zur Nachreichung von Unterlagen. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Je nach Kanton ist die Frist zur Einreichung der Steuererklärung eine behördlich angesetzte Frist.
Fristerstreckung und Fristverlängerung bedeuten übrigens dasselbe.
Was ist eine Fristwiederherstellung?
Während Fristverlängerung oder Fristerstreckung eine behördlich angesetzte Frist betreffen, dreht es sich bei der Fristwiederherstellung um…. TROMMELWIRBEL…. die gesetzliche Frist.
Eine gesetzliche Frist ist ja eigentlich unantastbar. Ja… meistens jedenfalls. Denn das Steuerrecht muss sich auch an gewisse Regeln halten. Wie wir schon von meiner Chefin gehört haben, ist die Beweis- und Nachweispflicht so eine Hürde.
Es könnte ja sein, dass eine steuerpflichtige Person oder ein steuerpflichtiges Unternehmen aus bestimmten Gründen daran gehindert werden, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen.
Was wäre, wenn die Steuerveranlagung just zu einem Zeitpunkt bei dem oder der Steuerpflichtigen eintrifft, wenn er oder sie:
- einen Auslandeinsatz leistet, z.B. für Ärzte ohne Grenzen?
- Militärdienst ohne Wochenend-Heimkehr absolviert?
- komatös im Spital liegt?
Fragen, Fragen, Fragen…
Genau für solche Fälle gibt es das Institut der Fristwiederherstellung: Damit sollen Steuerpflichtige, die aufgrund eines erheblichen Grundes, der sie unverschuldet getroffen und an der fristgerechten Mitwirkungspflicht (in der Regel im Rahmen eines Steuerverfahrens oder Rechtsmittelverfahrens) gehindert wird, wieder in den Urzustand zurückversetzt werden.
Beispiel
Anna hatte einen Autounfall und liegt zwei Wochen im Spital im künstlichen Koma. Danach erholt sie sich langsam und kehrt einige Wochen später zurück nach Hause.
Funktionsweise der Fristwiederherstellung
Wie geht Anna aus unserem Beispiel am besten vor?
Ganz wichtig ist: Auch bei einem «Goodie» der Steuerbehörden wie der Fristwiederherstellung können die Steuerpflichtigen nicht nach Lust und Laune agieren. Auch für die Fristwiederherstellung gibt es eine Frist, nämlich 30 Tage nach Wegfall des Hinderungsgrundes:
Anna fährt also am besten, wenn sie bald nach Rückkehr aus dem Spital ihre Post durchsieht, priorisiert und die Steuerveranlagung genau ansieht. Sollte sie nicht einverstanden sein, erhebt sie innert 30 Tagen nach Rückkehr aus dem Spital Einsprache. Noch besser begründet sie die objektive Verspätung Ihrer Einsprache gleich mit.

Grundsätzlich sollte jedoch jede Steuerbehörde bei einer verspätet erhobenen Einsprache ein Gesuch zur Fristwiederherstellung prüfen. Ist aber wahrscheinlich nicht so. Falls die Einsprache dann wegen Verspätung nicht behandelt wird, müsste in einem zweiten Schritt das Gesuch zur Fristwiederherstellung eingereicht werden. Also: Besser gleich den Grund mitliefern!
Gründe für eine Fristwiederherstellung
Die Gründe für eine Fristwiederherstellung sind im Gesetz abschliessend geregelt:
- Militär-, Schutz- oder Zivildienst
- Krankheit
- Landesabwesenheit
- andere erhebliche Gründe
Die Erheblichkeit wird individuell geprüft. Grundsätzlich gilt jedoch: Erst wenn es der steuerpflichtigen Person objektiv unmöglich ist, die Mitwirkungspflichten selber vorzunehmen oder auch einen Treuhänder, Steuerberater o.Ä. zu beauftragen, wird dem Gesuch entsprochen.
Weitere Infos gibt es z.B. hier:
Zum Ende…
…hoffe ich, dass euch dieser kleine Nachtrag was gebracht hat. Für Fragen schreibt mir gerne. Und lasst mich in den Kommentaren wissen, worüber ich das nächste Mal schreiben soll.