Killerkriterium Steuerumgehung: Wann das Steueramt damit kommt und warum auch erfahrene Steuerberater manchmal damit hadern

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Absonderliche und kuriose Ausgestaltungen von Situationen, die sich nicht mal TAXina vorstellen kann, riskieren, von den Steuerbehörden unter dem Titel der Steuerumgehung durchleuchtet zu werden. Heute schauen wir uns an, was eine Steuerumgehung ist.

Was ist eine Steuerumgehung?

Hallo, ich bin TAXina®, ich bin die Assistentin der GL.
Hallo, ich bin TAXina®, ich bin eine kleine Steuer-Professorin.

Irgendwo hab’ ich mal gehört, dass die Steuerämter immer dann mit Steuerumgehung daherkommen, wenn ihnen die Argumente ausgehen.

Stimmt das? Was meinst du?

Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung (Art. 174 ff. DBG) und zum Steuerbetrug (Art. 186 DBG) ist die Steuerumgehung nicht gesetzlich geregelt. Drum können wir halt nicht kurz ins Gesetz schauen. 😉


Die Steuerumgehung basiert auf der auf Steuerpraxis und der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Bei der Steuerumgehung handelt es sich um eine zu extreme Steuerplanung, bei welcher ein Vorgehen bzw. eine Konstellation gewählt wurde, bei der wir nur den Kopf schütteln können. Also ich zumindest knall mir die Pfote vors Gesicht!

Voraussetzungen zur Annahme einer Steuerumgehung

Systematische Einordnung

Die Steuerumgehung ist quasi als «Auffangtatbestand» der Steuerbehörden zu verstehen. Sofern natürlich ein Sachverhalt gegen eine Gesetzesbestimmung verstösst, wird diese angewendet. Und erst am Schluss wird auf die Steuerumgehung zurückgegriffen, quasi, wenn nichts anderes mehr passt. Das bedeutet aber nicht, dass die Steuerumgehung nicht ganz fest weh tun kann!

Wann haut einem die Steuerbehörde das Killerkriterium Steuerumgehung um die Ohren?

Eine Steuerumgehung liegt vor, wenn:

  1. objektives Element:
    Die gewählte Rechtsgestaltung als ungewöhnlich, sachwidrig, absonderlich und den wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessen erscheint; UND
  2. subjektives Element:
    Anzunehmen ist, dass diese Rechtsgestaltung lediglich so getroffen wurde, um Steuern zu sparen (die bei «sachgemässer Ordnung der Verhältnisse» geschuldet wären); UND
  3. effektives Element:
    Ohne Korrektur seitens der Steuerbehörden würde das gewählte Vorgehen tatsächlich zu einer erheblichen Steuerersparnis führen

Beispiel: Die misslungene Fusion

Theorie ist ja schön und gut, aber ich hätte da ein tolles Beispiel zur Veranschaulichung für euch.

Der zugrunde liegende Sachverhalt lag damals als Rulinganfrage bei meiner Chefin auf dem Pult:

Es handelte sich um eine klassische Mutter-Tochter-Konstellation, wobei die Muttergesellschaft eine Holdinggesellschaft mit damals entsprechendem Holdingprivileg war. Zudem war sie (aufgrund von Finanzierungstätigkeiten) überschuldet und verfügte über verrechenbare Vorjahresverluste in Millionenhöhe.
Dann war die Fusion geplant (d.h. die Tochtergesellschaft übernahm ihre eigene Muttergesellschaft).

Kurz gefasst

Frage:
Sehr ihr ein Problem?

Antwort:
Die Übernahme der verrechenbaren Vorjahresverluste.

Und hier noch die längere Begründung

Ist eine solche Fusion üblich? Seht ihr ein Problem? Oder alles palletti?

THE PROBLEM: Das Steueramt fand es natürlich nicht lässig, dass die operative Gesellschaft verrechenbare Vorjahresverluste aus einer Holding-/Finanzierungstätigkeit übernehmen sollte. Diese hatten auch noch mit einer Schwestergesellschaft zu tun.

Hier schlägt die Stunde der ABSONDERLICHKEIT, des MISSBRAUCHS und der EFFEKTIVEN STEUERERSPARNIS. Ein ganz lässiges Komplettpaket sozusagen. Also fürs Steueramt. Denn da kann man gut zuschlagen! Hehe.

Zu widerlegen wäre dies vorliegend mit einem betriebswirtschaftlichen Grund gewesen… Gab es aber damals nicht…

Verboten war die Transaktion nicht, aber die Übernahme der verrechenbaren Vorjahresverluste von der Muttergesellschaft wurden nicht akzeptiert. Autsch! Es ging damals, wenn ich meiner Chefin richtig zugehört habe, um rund CHF 4.5 Millionen Schweizer Franken….

P.S. Meine Chefin hat das damals sehr gefuxt, weshalb sie sich auf die Suche gemacht hat, ob es nicht vielleicht doch einen solchen betriebswirtschaftlichen Grund für die Fusion gäbe. Wäre ja sehr schade, denn es ging ja um viiiiieeelll Geld! Und was soll ich sagen: Ja, sie hat ihn gefunden. Find ich geil. Die Steuerkommissärin findets, der Steuerberater hats nicht gefunden.

Gibt’s die Steuerumgehung auch international?

Stellt euch mal Folgendes vor (Beispiel):

Ein ehemaliger Bundesrat hält eine Gesellschaft in Panama. Darüber hält er mehrere Beteiligungen, u.a. in der Schweiz. Zwischen Panama und der Schweiz besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Unterliegt die Dividende aus der Schweizer Tochtergesellschaft der Verrechnungssteuer, gibt es keine rechtliche Grundlage, eine allfällige Doppelbesteuerung aufzulösen.

Der Bundesrat ist schlau und zügelt die Panama-Gesellschaft in die Schweiz, sodass er die Verrechnungssteuer zurückfordern kann. Ist das erlaubt?

Auch hier stellt sich die Frage nach wirtschaftlichen Gründen. Ist die Sitzverlegung einzig wegen einer Steuerersparnis vorgenommen worden, wird der Fiskus schnell einmal mit den weiteren Wörtern «absonderlich» und «Missbrauch» daherkommen. Das heisst, auch hier hält man uns eine Steuerumgehung vor. Diese ist im Bereich der Verrechnungssteuer sogar im Gesetz erwähnt:

Art. 21 Abs. 2 VStG
«Die Rückerstattung ist in allen Fällen unzulässig, in denen sie zu einer Steuerumgehung führen würde.»

Take-away

Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung und zum Steuerbetrug ist die Steuerumgehung kein Straftatbestand. Es gibt also keine Strafe/Busse als Konsequenz. Und warum das so ist: Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage.

Allerdings: Wird der oder dem Steuerpflichtigen eine Steuerumgehung unterstellt, wird er bzw. sie so gestellt, wie der Sachverhalt «üblicherweise» daliegen würde. Es wird also eine «zu krasse» Steuerplanung oder Steueroptimierung schlicht nicht akzeptiert und korrigiert. Über’s Ziel hinausgeschossen ist man dann sozusagen…

Und was eine Steuerumgehung ist, wissen wir ja jetzt, nicht wahr? 😉 Und wenn nicht: Text einfach nochmals lesen. 😁

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