Buchhaltung

Grundsätzlich geht das Steueramt vom verbuchten Reingewinn aus (Art. 57 DBG). Das nennt sich Massgeblichkeitsprinzip.

Die Macht der Verbuchung (auch bekannt als Massgeblichkeitsprinzip)

Die folgende Geschichte zeigt die Bedeutung der Buchhaltung im Steuerrecht: Aus einer Finanzierungsrunde ein resultiert wegen der gewählten Verbuchungsmethode ein handelsrechtlicher Gewinn. Aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips muss sich das Unternehmen auf einen steuerbaren Gewinn behaften lassen. Möglich gewesen wäre auch eine steuerneutral ausschüttbare Kapitaleinlagereserve.

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