Was sind versteuerte stille Reserven?

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Im vorliegenden Artikel beschäftigen wir uns mit dem steuerrechtlichen Begriff der «versteuerten stillen Reserven».

Herzlich willkommen im Team: TAXina®!

Hallo, ich bin TAXina®, ich erkläre euch heute den Begriff der versteuerten stillen Reserven.
Hallo, ich bin TAXina®, ich bin die Assistentin der GL.

Hallo, ich bin TAXina®, ich bin die Assistentin bei Jacomet Tax.

Meine Aufgabe ist es, euch Fachbegriffe aus dem Unternehmenssteuerrecht etwas näher zu bringen und schmackhafter zu machen.

Wie ich das mache? Ich erstelle hier nach und nach ein kleines «Steuer-Lexikon». Falls euch spontan was einfällt, das ihr gerne erklärt bekommen würdet, schreibt mir doch einfach eine E-Mail. Ich freue mich tierisch über Post!

Versteuerte stille Reserven: Ein schrecklicher Begriff?

Kaum ein steuerrechtlicher Begriff erschreckt und verwirrt Steuer-Laien mehr als dieses: versteuerte stille Reserven. Brrr! Schon die Länge des Begriffs (immerhin 25 Zeichen – ohne Leerzeichen) lässt einem das Blut in den Adern gefrieren. Mir jedenfalls erging es so. Beim ersten Mal. Bis ich den Begriff ausgiebig recherchiert habe, um ihn hier allen zu erklären.

Warum kommt hier dieser Begriff?

Warum wir das Thema hier bringen? Das basiert auf einer wahren Geschichte. So erlebt von meiner Chefin:

An den Treuhänder kann sie sich noch gut erinnern. Es handelt sich dabei um eine Geschichte, die sie euch im nächsten Blogpost selber erzählen wird. (Diese hat auch mit den untenstehenden Beispielen nichts zu tun.) Auf jeden Fall musste der Gesichtsausdruck dieses Treuhänders ziemlich «fragend» ausgesehen haben, als er damals bei der Steuerverwaltung auftauchte und fragte: «Was sind denn versteuerte stille Reserven?»

Also macht euch bitte keine Sorgen, wenn ihr das selbst irgendwie nicht so genau wisst. Ich erkläre es euch hier. Und zwar von Anfang an, denn auf diesen tollen steuerrechtlichen Fachbegriff stösst man ja nicht gleich beim Frühstück.

Überraschungen im Veranlagungsprotokoll

Nicht wenige Empfänger staunen beim Erhalt eines Veranlagungsprotokolls, wenn es für Ihre GmbH oder AG steuerliche Korrekturen enthält. Insbesondere dann, wenn von der Steuerpflichtigen keine Korrektur in der Steuererklärung deklariert wurde.

Exkurs: geldwerte Leistungen

Am bekanntesten sind steuerliche Korrekturen in Form von geldwerten Leistungen. Wenn z.B. ein Geschäftsfahrzeug in der Buchhaltung erfasst ist, wird nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon ausgegangen, dass der Aktionär bzw. die Aktionärin dieses auch für private Fahrten nutzt.

Für die private Nutzung von Geschäftsvermögen ist ein Entgelt zu zahlen. Im Fall des Geschäftsfahrzeugs ist dies der sogenannte «Privatanteil Auto». Dieser kann oberkorrekt mit Hilfe eines Fahrtenbuchs eruiert werden. Das ist aber mühsam, sodass dies die wenigsten tun. Oder das Fahrtenbuch nicht einwandfrei und lückenlos nachführen.

Deshalb gibt es die Pauschale, welche aber ab und zu vergessen geht: Häufiger bewusst, manchmal unbewusst. Das ist für das Unternehmen ein entgangener Gewinn, welcher steuerlich korrigiert wird. Das schaut dann so aus:

Beispiel: Veranlagungsprotokoll Autohandel GmbH

Gewinn gemäss JahresrechnungCHF 10’000
steuerliche Korrektur: Privatanteil Auto+CHF 1’800
steuerbarer Gewinn=CHF 11’800
Eigenkapital gemäss JahresrechnungCHF 20’000
Reserven gemäss Jahresrechnung+CHF 5’000
steuerbares Kapital=CHF 25’000
Beispiel 1: einfache steuerliche Korrektur für GmbH

Und wie gestalten sich versteuerte stille Reserven im Veranlagungsprotokoll?

Wir zäumen das Pferd mal von hinten auf und schauen uns zuerst an, wie das Resultat aussieht. Ausgehend vom obigen Beispiel 1 rufen wir uns in Erinnerung, was «normale» Reserven sind und wo sie in der Jahresrechnung stehen.

Schauen wir uns einmal das Grundkonstrukt von steuerlichen Korrekturen an:

  1. steuerliche Korrekturen, die nur den Erfolg des Unternehmens betrifft
    • z.B. Privatanteile
    • direkte Einlagen in die Reserven ohne Gewinnverwendung
    • usw.
  2. steuerliche Korrekturen, die den Erfolg des Unternehmens und das Eigenkapital des Unternehmens betreffen

Punkt 2 schauen wir uns nun an.

Wie kommt es zu versteuerten stillen Reserven?

Versteuerte stille Reserven sind steuerliche Korrekturen, welche Auswirkungen auf den steuerlichen Gewinn und das steuerbare Eigenkapital haben. Was könnte das bewirken?

Es handelt sich um Aufwendungen, welche nicht «verbraucht» werden, wie etwa die Unterhaltskosten eines Fahrzeugs. Es muss sich folglich um Kosten handeln, die in engem Zusammenhang mit den Aktiven eines Unternehmens stehen.

Zugrunde liegen Buchungen, die sehr rudimentär so aussehen: Erfolgsrechnung / Bilanz. Und davon gibts ja ganz schön viele. Klassiker sind etwa Abschreibungen.

Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr? Keine Angst, das kenne ich gut von mir selber. Da hilft bei mir immer ein Beispiel, das man auch was vor Augen hat:

Beispiel: Veranlagungsprotokoll Liegenschaftenverwaltungs AG

Gewinn gemäss JahresrechnungCHF 10’000
versteuerte stille Reserven
steuerliche Korrektur: überhöhte Abschreibungen auf Wohnliegenschaft
+CHF 8’400
steuerbarer Gewinn=CHF 18’400
Eigenkapital gemäss JahresrechnungCHF 200’000
Reserven gemäss Jahresrechnung+CHF 80’000
versteuerte stille Reserven
steuerliche Korrektur: überhöhte Abschreibungen auf Wohnliegenschaft
+CHF 8’400
steuerbares Kapital=CHF 288’400
Beispiel 2: steuerliche Korrektur für AG (versteuerte stille Reserven)

Wieso werden Korrekturen im Kapital berücksichtigt?

Diese Frage schwirrte mir lange im Kopf herum. Aber wenn man mal weiss, warum, ist es logisch:

Im obigen Beispiel 2 wurden überhöhte Abschreibungen auf einer Liegenschaft korrigiert. Was ist das Spezielle an Liegenschaften? Nun, sie gehören zu den Aktiven eines Unternehmens. Also sie sind Vermögenswerte. Was kann man mit Vermögenswerten machen, was man z.B. mit dem Fahrzeugunterhalt nicht machen kann? Genau: darüber verfügen!

Man kann einen Vermögenswert verkaufen.

Stell dir mal vor, die Liegenschaftenverwaltungs AG bekommt ein super-duper Kaufangebot für die Liegenschaft. Sie will es annehmen. (Ist ja bei der Zinswende nicht zu verabscheuen, nicht wahr.)

Wie berechnet sich ihr (zu versteuernder) Gewinn, mit und ohne versteuerte stille Reserven?

Wir gehen von folgenden Zahlen aus:

  • Buchwert CHF 1’400’000
  • Verkaufspreis CHF 1’700’000
Variante versteuerte stille Reservenvs.Variante ohne
VerkaufspreisCHF 1’700’000VerkaufspreisCHF 1’700’000
-BuchwertCHF 1’400’000-BuchwertCHF 1’400’000
-Auflösung versteuerte stille ReservenCHF 8’400//
=steuerbarer GewinnCHF 291’000=steuerbarer GewinnCHF 300’000
Vergleich Variante mit und ohne versteuerte stille Reserven

That’s why

Im obigen Vergleich sieht man schön, warum die Korrektur einer Überabschreibung über die versteuerten stillen Reserven laufen muss: Bei einem späteren Verkauf ergibt sich ein tieferer steuerbarer Gewinn.

Wer jetzt trotzdem noch nicht ganz mitkommt und behauptet, dass es sich ja nur um die Reduktion des steuerbaren Gewinns um genau jenen Betrag handelt, den man doch in der «anderen» Variante bereits bei der Verbuchung der Abschreibungen von den Steuern abgezogen hat: Ja. Stimmt. Hast mich erwischt:

Es geht hier nur um eine Periodenverschiebung.

Das Steuerrecht liebt halt das Periodizitätsprinzip.

Letzte Frage: Warum handelt es sich um Reserven?

Obwohl ich ja davon ausgehe, dass du dir diese Frage gut und gerne selbst beantworten kannst, lasse ich diejenigen, die quasi ein Feedback haben möchten, nicht im Regen stehen:

In der Jahresrechnung sind Aktiven und Passiven «ausgeglichen». Das bedeutet; wenn die Liegenschaft im obigen Beispiel um CHF 8’400 abnimmt, nimmt auch das Kapital um denselben Betrag ab. Da wir die Aktiven nach oben korrigieren, wird auch das Kapital, also die Passiven, um diesen Betrag erhöht.

Überlegen wir nun noch einen Schritt weiter, wohin dieser Betrag hingeflossen wäre, wenn wir eben nicht abgeschrieben hätten, resultiert der Bilanzvortrag. Und dieser ist Bestandteil der Reserven (Kontengruppe 290, Reserven und Jahresgewinn oder Jahresverlust).

Alles klar?

Oder ist dir ein bisschen mulmig? Dann nimm gerne Kontakt mit uns auf per E-Mail oder Kontaktformular. Wir freuen uns, dir weiterhelfen zu können.

Du bist dir noch nicht sicher, ob du einen Beratungsbedarf hast? Kein Problem, lies dir die allgemeinen Infos hier gerne durch. Diese helfen dir bei einer ersten eigenen Analyse.

Bis zum nächsten Mal!

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